Georg Meggle Professor für Philosophie an der Universität mit den Arbeitsschwerpunkten Kommunikation, Kollektive Intentionalität und Terrorismus beschäftigt sich mit dem Thema, ob es Gerechtfertiget Terror geben kann.
Was Terrorismus eigentlich ist und ob das, was er ist, wirklich das Böse an sich ist, oder ob er unter Umständen sogar moralisch geboten sein kann – schon wer diese Fragen stellt, lebt gefährlich. Aber wie sollen wir über T-Phänomene (= Terrorismus-Phänome) zu einem klaren Urteil kommen, wenn schon das Aufwerfen solcher Frage selber als T-Phänomen gilt? Sind nüchterne Reflexionen im Antiterror-Krieg etwa gar nicht erwünscht?
Können T-Akte die Gerechte-Gewalt-Kriterien erfüllen? Wäre dem so, dann wären T-Akte nicht weniger rechtfertigbar als dies auch für gerechte Kriege in Anspruch genommen wird. Kann es den Gewalt-Kriterien zufolge gerechte Kriege geben? Aber sicher. Können auch T-Akte in diesem Sinne gerecht (moralisch rechtfertigbar) sein? Nun, warum denn nicht?
Kann schwacher Terrorismus gerecht sein? Ja.
Terrorismus muss also nicht generell verwerflich sein, jedenfalls nicht schon deshalb, weil extremer und starker Terrorismus verwerflich sind.
Terror-Pflicht?
…
Nothilfe ist erlaubt. Aber je größer die Gewalt gegen jene ist, denen wir nur noch mittels eigener Gewaltausübung zu Hilfe kommen können, umso mehr wird aus der Erlaubnis zur Nothilfe auch eine Pflicht. (Hätten wir den Völkermord in Ruanda verhindern ‚dürfen’?). Nothilfe darf man, so man zu ihr imstande ist, ab einer bestimmten Stufe der abzuwehrenden Gewalt nicht unterlassen. Das ist aber nur die eine Seite; die, die von der Erlaubnis zur Pflicht führt.
Links extern:
TP: Gerechter Terror?